Hinweisgebersystem

Pascal Kokken

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Leitung Stabsstelle Recht/Compliance

DRK Landesverband Nordrhein e. V.
Stabsstelle Recht/Compliance
Auf’m Hennekamp 71
40225 Düsseldorf

Tel. 0211 3104-218
Fax 0211 3104-209

Der Erfolg unserer täglichen Arbeit braucht Vertrauen. Wir setzen alles daran, Vertrauen zu erhalten. Deswegen ist die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Vorgaben für uns von besonders wichtiger Bedeutung.

Hinweise helfen uns, dieser Zielsetzung jederzeit gerecht werden zu können. Es ist hilfreich, wenn der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist.

Jede Person, die ein Fehlverhalten vermutet, kann diesen Verdacht melden.

Wir ermutigen unsere ehrenamtlich Mitwirkenden und hauptamtlichen Arbeitnehmenden zur direkten Kontaktaufnahme über die jeweils vorgesetzte Leitung, Vertrauenspersonen, die Mitglieder des Betriebsrates oder die Mitglieder des Vorstandes und der Geschäftsführungen

Hinweis abgeben

Wir bieten verschiedene Kanäle an, die zur Meldung eines Hinweises genutzt werden können:

  • Per E-Mail an hinweise@drk-nordrhein.de
  • Per Telefon zu den üblichen Geschäftszeiten unter 0211 3104-218
  • Per Post oder Einwurf in den Briefkasten

Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Nordrhein e.V.
Hinweisgebersystem
Auf’m Hennekamp 71
40225 Düsseldorf

Wir erwarten die Offenlegung der Identität der hinweisgebenden Person. Die Vertraulichkeit der Identität wird sichergestellt.

Geltungsbereich und Richtlinie

Unser Hinweisgebersystem ist eine Ergänzung zu unseren bereits vorhandenen Kommunikationskanälen und gilt für die nachfolgend genannten Gesellschaften:

  • Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Nordrhein e.V.
  • Deutsches Rotes Kreuz Nordrhein gGmbH
  • Deutsches Rotes Kreuz Nordrhein Soziale Dienste gGmbH
  • Deutsches Rotes Kreuz Flugdienst GmbH
  • Deutsches Rotes Kreuz Assistance Nordrhein GmbH
  • Deutsches Rotes Kreuz Nordrhein FreiWerk gGmbH
  • Notfallbildungszentrum Eifel-Rur gGmbH

Weitere Informationen zu unserem Hinweisgebersystem entnehmen Sie bitte unserer Richtlinie, die Sie hier herunterladen können.

Externer Meldekanal

Neben unserem Hinweisgebersystem besteht für hauptamtliche Arbeitnehmende oder solche Personen, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit, Hinweise abgeben möchten, ebenfalls die Möglichkeit zur Nutzung eines externen Meldekanals. Hierzu hat die Bundesrepublik Deutschland das Bundesamt für Justiz ernannt. Die dortige Hinweisgeberstelle nimmt Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz entgegen. Weitere Informationen unter: www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html